Die Vogelschutzrichtlinie trat am 2. April 1979 in Kraft und war der erste Rechtsakt der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft im Naturschutz. Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um für sämtliche wildlebenden Vogelarten, die im Gebiet der Mitgliedstaaten heimisch sind, Lebensräume in ausreichender Größe und Vielfalt zu erhalten oder wieder herzustellen.
Vogelschutzarbeit beim NABU Östlicher Kraichgau finden Sie in Monitoring & Nistkasten
Vogelschutz für Jedermann:
Alte Bäume, Hecken, wild wachsende Kräuter (öfter Unkraut genannt), Laub, Steinhaufen, Holzhaufen, Totholz, Nistkasten, Insektenhotels, Gartenteiche, ganzjährig Vögel füttern, bunt bepflanzte Blumenkästen, bewachsene Fassaden
Problem:
Durch den überwiegenden Herbstanbau ist zur Brutzeit der Feldlerche die Frucht zu hoch gewachsen.
Lösung:
Lerchenfenster - bei Aussaat werden Stellen ausgelassen. Eine Zusammenarbeit von NABU und dem Deutschen Bauernverband
www.baden-wuerttemberg.nabu.de/projekte/lerchenfenste
Problem:
An neuen Hausfassaden haftet öfters das Nistmaterial nicht, auch das Rohmaterial des Nests, nämlich Schlamm, fehlt.
Lösung:
Künstliche Nistkästen anbringen und bei trockenem Wetter eine kleine Dreckpfütze herstellen.
Problem:
Neuartige Stallungen bieten öfters keine Nistplätze. Rückgang der Viehwirtschaft
Lösung:
Anbringen von Nistbrettern in neuen Ställen und immer Einflugwege anbieten.
Für diese Arten ist es noch nicht zu spät. Es mag sein, dass eine sauber ausgeräumte Landschaft mit festen Wegen, eine Parkanlage mit überall kurz geschnittenem Gras und kein totem Holz für viele Menschen eine `ordentliche Sache´ ist, aber für die Natur ist es eine `tödliche Sache´. Also zeigen Sie Verständnis für und fördern Sie ein bisschen `Unordnung´ für Mensch und Natur.
Einige Schlussfolgerungen für den Vogelschutz von Dr. Markus Nipkow, NABU-Referent für Ornithologie und Vogelschutz:
Die neue Rote Liste der Brutvögel Deutschlands macht trotz einiger guter Nachrichten offensichtlich, dass größere Anstrengungen als bisher unternommen werden müssen, um den Artenschwund in vielen Landschaften und Regionen zu stoppen. Die verursachenden Einflüsse müssen deutlich reduziert und minimiert werden. Der stärkste Arten- und Individuenverlust findet in der Agrarlandschaft statt. Die Ursachen liegen größtenteils in der fortschreitenden Intensivierung der Landbewirtschaftung.
Folgende Gefährdungen sind identifiziert worden:
Die Zunahme gefährdender Faktoren, die mit der Intensivierung des Ackerbaus zu tun haben. Sie betreffen Vögel, die auf Äckern brüten bzw. dort nach Nahrung suchen. So sind Äcker nach der völligen
Umstellung im Getreideanbau auf Wintergetreide, verbunden mit erhöhtem Herbizid- und Fungizideinsatz sowie weit größerer Halmdichte, z.B. für die Kükenaufzucht von Rebhühnern nicht mehr
geeignet.
Die Zunahme gefährdender Faktoren, die auf Veränderungen in der Grünlandbewirtschaftung beruhen. Sie sind entweder mit direkten Verlusten durch die Landwirtschaft oder Brutverlusten durch
Prädatoren verbunden. Veränderte Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft haben auch dazu geführt, dass Grünland vielerorts zu Ackerland umgebrochen wurde. Besonders betroffen ist vormals
extensiv genutztes Feuchtgrünland, das für Arten wie Bekassine und Uferschnepfe nach dem weitgehenden Totalverlust von Moorflächen existenzielle Bedeutung besitzt. Gründlandumbruch bedroht jedoch
nicht nur wichtige Vogelbrutgebiete sondern auch traditionelle Weideflächen für rastende und überwinternde Vögel, z.B. Gänse.
Der Rückgang an Strukturvielfalt in der Landschaft (Gehölze, Säume, Streuobst, Kleinstrukturen etc.). Er trifft die Vielzahl der auf solche Landschaftselemente angewiesenen Vogelarten.
Hier geht es zur Langfassung: